From AAARGH catalog:
Berlin, eigner Verlag, 359 S., 900 K. 2006. Herausgegeben, mit einem Vorwort versehen, und aus dem Französischen übesetzt von Peter Töpfer
Es geht nicht um geschichtliche Ereignisse oder darum, ob sie stattgefunden haben oder nicht. Es geht darum, daà jeder was auch immer zu einer res publica machen kann, sofern er jemanden findet, der sich für diese Sache interessiert. Diese Sache darf keine Sache für Staatsanwälte und Richter sein. Ich bitte die in Deutschland angeklagten Revisionisten, sich nicht länger auf Streitereien mit Richtern über historische Sachen einzulassen, weil wir uns dann an den Gedanken gewöhnen, historische Sachen gehörten vor ein Strafgericht. Dieser Gedanke schadet sehr unserer Freiheit. Mögen die Revisionisten und deren Rechtsanwälte bei ihrer Verteidigung die Grundrechte heranziehen und sich für die Geltung der Grundrechte engagieren und
dann in deren Schutze frei über ihre historischen Sachen diskutieren. Mögen sich Richter und Staatsanwälte davon überzeugen lassen und ihre Ãngstlichkeit überwinden.